Satzung
1. FC Nürnberg / Schalke 04 Fan-Club
Jahn-Wölfe`92 Güntersleben
Satzung vom 27. März 1998
Der Fan-Club Jahn-Wölfe`92 Güntersleben wurde am 27.03.1992 in Güntersleben gegründet.
Die Gründungsmitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, den 1.FC Nürnberg und den FC Schalke 04 zu unterstützen, soweit dies in ihrem Ermessen steht.
Auf welche Art und in welchem Umfang die erwirtschafteten Gelder ausgegeben werden, wird von den Mitgliedern auf den Versammlungen bestimmt.
I. Vorstandschaft
Der Vorstandschaft obliegt die Führung, Verwaltung und Pflege des Fan-Clubs Jahn-Wölfe`92 Güntersleben.
Beschlußfähig ist die Vorstandschaft nur bei mindestens drei anwesenden Vorstandsmitgliedern.
Zur Vorstandschaft gehören: 1. Vorstand und 2. Vorstand
Kassier und sein Stellvertreter
sowie Schriftführer.
Die Vorstandschaft kann über einen Betrag von € 50,-- frei Verfügen.
II. Kassier
Der Kassier wird zur ordnungsgemäßen Kassenführung verpflichtet.
Ihm unterliegt die Verwaltung der Gelder des Fan-Clubs Jahn-Wölfe`92 Güntersleben.
Unentschuldigtes Fehlen der stimmberechtigten Mitglieder an Stammtischabenden, die jeden ersten Freitag eines Monats stattfinden, sind vom Kassier mit € 2,50 zu belegen.
III. Schriftführer
Ihm obliegt der Schriftverkehr.
Der Schriftführer muss für jede Sitzung ein Protokoll anfertigen. Die Protokolle sind vom selben aufzubewahren, vom Vorstand abzuzeichnen und bei der nächsten Versammlung vorzulesen.
IV. Wahlen
Wahlen finden jährlich in der Generalversammlung statt.
Es werden dort gewählt:
An ungeraden Jahreszahlen:
1. Vorstand, Kassier und Stellvertreter.
An geraden Jahreszahlen:
2. Vorstand und Schriftführer.
Die Wahlen sind in geheimer Wahl durchzuführen und unbedingt zu protokollieren.
Gewählt werden kann man ab 16.Jahren.
V. Generalversammlung
Die Generalversammlung findet am letzten Freitag im März jeden Jahres statt. (Zwingende Ausnahmen möglich)
Anträge für Satzungsänderungen müssen eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden.
VI. Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung ist nur bei der Generalversammlung möglich. Hierfür wird eine 2/3-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder benötigt.
VII. Beiträge
die Beiträge, so der Beschluss vom 27.03.1992, wurden wie folgt festgesetzt:
Erwachsene: monatlich € 2,50
Jugendliche (bis 18 Jahre) monatlich € 1,25
Die Beiträge sind von den Mitgliedern monatlich oder im Voraus zu bezahlen.
Im Voraus bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
VIII. Aufnahme
Mitglieder werden nur dann aufgenommen, wenn 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder mit der Aufnahme der betreffenden Person einverstanden sind.
Die aufzunehmende Person muss während der Abstimmung den Raum verlassen.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 10,--.
Bei Jugendlichen ist diese Gebühr bei Vollendung des 16. Lebensjahres zu entrichten.
Eine Altersbegrenzung besteht nicht.
IX. Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitgliedes muss erfolgen, wenn folgende Gründe vorliegen:
a) Beitragsrückstand von 6 Monaten.
b) Negatives Auffallen bei Veranstaltungen.
Der Ausschluss wird mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden , stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.
X. Annahme
Jedem Mitglied wird die Satzung bei Beginn bzw. Aufnahme in den Fan-Club Jahn-Wölfe`92 Güntersleben ausgehändigt und mit Unterschrift des Mitgliedes anerkannt.
XI. Beschlussfähigkeit
Zur Beschlussfähigkeit einer Versammlung müssen mindestens 50% der stimmberechtigten Fan-Club Mitglieder anwesend sein.
XII. Passive Mitgliedschaft
Die passive Mitgliedschaft wird bei Eintritt oder bei Inkrafttreten dieses Absatzes erklärt.
Ein passives Mitglied hat außer seinen Beitragszahlungen keine weiteren Verpflichtungen.
Ein passives Mitglied ist nicht wählbar.
XIII. Stimmberechtigung
Jedes anwesende Mitglied, welches das 13. Lebensjahr vollendet hat, ist stimmberechtigt.
Bei der Bemessungszahl der stimmberechtigten Mitglieder muss von der Gesamtzahl der Mitglieder die Anzahl der nicht anwesenden „Passiven Mitglieder“ abgezogen werden.